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Zakāt

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Die Zakāt (arab. زكاة, DMG Zakāh ‚Reinheit, Lauterkeit, Zuwachs‘), die Almosensteuer, bildet einer der fünf Säulen des Islams und ist für alle Muslime verpflichtend. Je nach Einkommensart (Ackerbau, Viehzucht, Handel) sind zwischen 2,5 und 10% des Einkommens bzw. des Gesamzvermögen zu entrichten. Die Almosengabe wird für Kranke und Bedürftige gegeben, aber auch zur Einrichtung von Koranschulen, zum Bau von Moscheen, zur Befreiung von Gefangenen oder zur Unterstützung des Dschihad, der einerseits der Verbreitung des islamischen Glaubens dient, womit in der Regel aber nicht der äußere Kampf gemeint ist, vor allem aber zur Läuterung der der eigenen „Triebseele“ (an-nafs al-ammāra bi 'l-sūʾ) führen soll. Die Almosengabe wird in diesem Sinn als „Läuterungsgabe“ den Muslimen schon in den ältesten Suren des Koran ans Herz gelegt. So heißt es etwa in der Sure 92:

„Bei der Nacht, wenn sie zudeckt, (1) und beim Tage, wenn er erstrahlt, (2) und bei Dem, Der das Männliche und das Weibliche erschaffen hat! (3) Wahrlich, euer Eifer ist verschieden. (4) Jener aber, der gibt und gottesfürchtig ist (5) und an das Beste glaubt, (6) dem wollen Wir den Weg zum Heil leicht machen. (7) Jener aber, der geizt und gleichgültig ist (8) und das Beste leugnet, (9) dem wollen Wir den Weg zur Drangsal leicht machen. (10) Und sein Vermögen soll ihm nichts nützen, wenn er zugrunde geht. (11) Wahrlich, Uns obliegt die Rechtleitung. (12) Und Uns gehört das Jenseits und das Diesseits; (13) darum warne Ich euch vor einem lodernden Feuer, (14) in dem nur derjenige brennen wird, der unselig ist, (15) der da leugnet und den Rücken kehrt. (16) Geschont von ihm wird derjenige sein, der gottesfürchtig ist, (17) der sein Vermögen hergibt, um sich zu reinigen, (18) und der keinem eine Gunst schuldet, die zurückgezahlt werden müßte, (19) außer dem Streben nach dem Wohlgefallen seines Herrn, des Allerhöchsten. (20) Und er wird wohlzufrieden sein. (21)“

– (Koran 92,1-21)

Siehe auch