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Soziologisches Grundgesetz

Aus AnthroWiki
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Schon vor seiner eigentlichen anthroposophischen Tätigkeit hat Rudolf Steiner folgendes Soziologische Grundgesetz formuliert, nach dem alle kulturelle Entwicklung auf die freie Entfaltung des Individuums zielt:

„Die Menschheit strebt im Anfange der Kulturzustände nach Entstehung sozialer Verbände; dem Interesse dieser Verbände wird zunächst das Interesse des Individuums geopfert; die weitere Entwicklung führt zur Befreiung des Individuums von dem Interesse der Verbände und zur freien Entfaltung der Bedürfnisse und Kräfte des Einzelnen.“ (Lit.:GA 31, S. 255f)

Die Gemeinschaft der freien, schöpferisch tätigen Individuen bildet im Rahmen der sozialen Dreigliederung die Grundlage des freien Geisteslebens.

Soziologisches Grundgesetz und Soziales Hauptgesetz

Das Soziologische Grundgesetz hängt eng mit dem Sozialen Hauptgesetz zusammen:

„Und nun zum Schluß noch etwas über dasjenige, was vorgebracht worden ist über die zwei sozialen Gesetze, wie ich sie formuliert habe, das des Individualismus und das des Sozialismus[1]. Ich habe das eine Gesetz in Anknüpfung an das Buch von Ludwig Stein[2] formuliert. (...) Nun, wer soziale Zusammenhänge heute durchschauen kann, der weiß - wenn es auch zunächst anders aussieht —, daß derjenige, der heute einen Rock für sich selber fabriziert, tatsächlich ihn nicht in Wirklichkeit produziert. Daß er ihn produziert - das ist auf einem Gebiet, wo wir heute eine so weitgehende Arbeitsteilung haben, nur eine Scheinvorstellung, weil das, was er produziert, von ihm selbst konsumiert wird. Aber dieses Gesetz des sozialen Lebens gilt durchaus. Es liegen die Dinge ja so, daß dieses Gesetz bewußt nur verwirklicht werden kann von denjenigen, die sich aus den Verbänden herauslösen und zur Individualität werden. Diese beiden Dinge sind vielleicht abstrakt im Widerspruch; in der Realität fordern sie einander, gehören durchaus zusammen. Es müßte die Individualität sich aus den Verbänden erst herauslösen, damit aus der Individualität heraus sich das Soziale verwirklichen kann. Das ist des Rätsels Lösung in diesem Falle.“ (Lit.:GA 337b, S. 49ff.)

Literatur

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Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz
Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com. Freie Werkausgaben gibt es auf fvn-rs.net, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und
Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.
Ausführliche bibliografische Informationen mit Volltextsuche in allen derzeit verfügbaren Online-Ausgaben bietet die Steinerdatenbank.de.

Weblinks

Einzelanachweise

  1. s. Soziales Hauptgesetz
  2. Ludwig Stein (1859-1930): «Die soziale Frage im Lichte der Philosophie. Vorlesungen über Sozialphilosophie und ihre Geschichte », Stuttgart 1897