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Scheidung
Scheidung oder Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe.
Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände. Eine Scheidung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen möglich, Verfahren und Bedeutung können sehr unterschiedlich sein.
Daneben gibt es mit Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen der Ungültigkeit einer Ehe, sowie die Trennung ohne Beendigung des Eheverhältnisses. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber andere Lebensgemeinschaften.
Gegenwärtig liegt die Scheidungsrate bei mindestens 40 % aller geschlossenen Ehen (Vgl. Wolfgang Gädeke: EHE -Sehnsucht - Idee - Wirklichkeit, S. 17).
Literatur
- Wolfgang Gädeke: EHE - Sehnsucht - Idee - Wirklichkeit, Urachhaus Vlg., Stuttgart 2000
- Wolfgang Gädeke, Michael Cöllen, Horst Petri, u.a.: Scheidung - warum?, Flensburger Hefte Nr. 44, 1994, ISBN 3926841591
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