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Herrschaft
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Herrschaft wird typischerweise sozialwissenschaftlich nach dem deutschen Soziologen Max Weber, folgendermaßen definiert: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“[1] Im Gegensatz zur Macht setzt Herrschaft nach Weber Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten (Legitimitätsglauben) sichergestellt wird. Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den Staatswissenschaften und Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden.
Siehe auczh
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Weblinks
Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie, 3. Aufl., Zweitausendeins, 2005, S. 38.
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