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Gesundheitsbewegung

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In Deutschland möchte die Grüne Jugend auf dem nächsten Bundesparteitag alle Anthroposophische Medizin, Homöopathie und Phythotherapie, also die sogenannten "Besonderen Therapierichtungen" aus dem Sozialgesetzbuch V streichen lassen, - ebenso der MdB Karl Lauterbach und eine Berliner Bundestagsinitiative - mit dem Ziel sowohl die Erstattungsfähigkeit gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung, als auch die Apothekenpflicht dieser Mittel abzuschaffen, und diese Therapierichtungen damit wirtschaftlich vernichten. Nach derzeitiger Rechtslage (§ 34, abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 35, Abs. 3, Satz 2 SGB V) werden alle für Kinder bis zum 12. Lebensjahr auf Kassenrezept verordneten Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophischen Medizin und der Phytotherapie von allen Gesetzlichen Krankenkassen voll erstattet. Damit würde sich diese Initiative der Grünen Jugend insbesondere gegen Kinder, deren Familien und gegen Kinderärzte (Pädiater) richten.

Dagegen richtet sich eine breite Gesundheitsbewegung insbesondere aus den Reihen der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin.

Das vorläufige Ergebnis auf dem grünen Parteitag ist, dass man den Streit zwischen Allopathie und "Besonderen Therapierichtungen" nun in eine Fachkommission verlagern will.

Literatur

  • Michael Heinen-Anders: Retten wir die Besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie)!, BoD, Norderstedt 2019

Weblinks