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Fiqh

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Fiqh (arab. فقه ‚Erkenntnis, Verständnis, Einsicht‘) wird die islamische Rechtswissenschaft genannt, die sich mit den religiösen Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya)[1] auf der Basis des kanonischen Gesetzes, der Scharia, befasst. Alle Handlungen der Muslime werden dabei nach religiösen Maßstäben bewertet; eine Trennung zwischen weltlichem und religiösem Bereich gibt es nicht. „Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens und Verkehrs sollten im Sinne eines als religiös anzuerkennenden Gesetzes geregelt werden“.[2] „Die Wissenschaft, die sich mit der Scharia beschäftigt, heißt fiqh, d.h. Kenntnis und Verständnis des Rechts.“[3] Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Die Rechtswissenschaft beruft sich stets auf die religiösen Textquellen Koran und die in der Hadith überlieferte Sunna (sunna / سنة / sunna /„eig. Brauch, Gewohnheit, Handlungsweise“)[4], der Summe der überlieferten Äußerungen und Handlungen des Propheten Mohammed, nebst ihrer Auslegung und erläutert sowohl die rituellen Verpflichtungen (ʿibādāt) als auch die Rechte des Menschen gegenüber seinen Mitmenschen (muʿāmalāt)[5] innerhalb der islamischen Gesellschaft. Ihre Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise sehr kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.

Einzelnachweise

  1. Hochspringen Al-mausūʿa al-fiqhiyya. 1. Auflage. Kuwait 1995. Bd. 32, S. 193
  2. Hochspringen Arent Jan Wensinck und J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941. S. 130;
  3. Hochspringen Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Band II. Literaturwissenschaft. Wiesbaden 1987. S. 299-300
  4. Hochspringen Über die Bedeutung und Anwendung des Begriffes siehe: Max Bravmann: The spiritual background of early Islam. Studies in ancient Arab concepts. Brill, Leiden 1972
  5. Hochspringen Helmut Gätje (1987), S. 299


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