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Fehde
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Die Fehde (mhd. vē(he)de, ahd. (gi)fēhida, westgerm. *faih-iþō Feindseligkeit, belegt seit dem 10. Jahrhundert[1]), die ihren Ursprung in den Germanischen Stammesrechten hat, war ein mittelalterliches, bis in die Frühe Neuzeit gebräuchliches Rechtsinstitut, das einen direkten Rechtsausgleich zwischen den Streitparteien gestattete, ohne übergeodnete Rechtsinstanzen einzuschalten und im extremsten Fall bis zur Blutfehde führen konnte.
Siehe auch
Anmerkungen
- Hochspringen ↑ Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Stichwort: „Fehde“, Seite 282.