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Führerschein



Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.[1]
In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis,[2] in Österreich über die Erteilung einer Lenk[er]berechtigung.[3] In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (umgangssprachlich auch Fahrausweis, Billet oder Permis), es zeigt die Fahrberechtigung an.
Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk[er]berechtigung[3] beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieser Klasse zu führen. Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Allgemeines, Geschichte
Die Geschichte des Führerscheins geht bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888 (Preußen). Gelegentlich wird eine im Juli 1888 auf den Automobilpionier und Dampfmaschinenkonstrukteur Léon Serpollet ausgestellte Erlaubnis der Stadt Paris zum Fahren auf deren öffentlichen Straßen als erster „Führerschein“ der Welt bezeichnet.[4] Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa“).[5] In der DDR wurde der Führerschein zeitweise auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.
Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurden seit dem 19. Januar 2013 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des EWR müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen an die aktuelle europäische Führerschein-Richtlinie erfüllen.[6]
Regelungen in verschiedenen Ländern
- EU-Recht (anwendbar in der EU, in den EWR-Staaten sowie der Schweiz): Führerschein (EU-Recht)
- Besondere Regelungen in Deutschland siehe: Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)
- Besondere Regelungen in Österreich siehe: w:Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)
- Besondere Regelungen in der Schweiz siehe: Führerausweis und Fahrberechtigung (Schweiz)
- Besondere Regelungen in den USA siehe: Führerschein (Vereinigte Staaten)
Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Artikel in der deutschen Wikipedia
Mindestalter für den Auto-Führerschein
International oft verglichen wird das Mindestalter für die Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen, den sogenannten „Auto-Führerschein“ bzw. „Pkw-Führerschein“.
In den meisten Ländern der Welt ist das unbegleitete, uneingeschränkte Pkw-Fahren ab 18 Jahren möglich. In einigen Ländern bestehen Regelungen für eingeschränkte Führerscheine, vor allem für das Fahren in Begleitung eines unter 18-jährigen Führerscheininhabers, je nach Staat zum Teil auch unter Ausschluss von Nachtfahrten. In 23 Bundesstaaten der USA ist das uneingeschränkte Pkw-Fahren mit 16 Jahren möglich, und in drei Staaten mit Einschränkungen ab 15 Jahren.
Ähnlich niedrig, jedoch mit Auflagen für den Fahrer verbunden, ist das Führerschein-Einstiegsalter in den anderen klassischen Einwanderungsländern Kanada, Australien und Neuseeland.
Fahren ohne Führerschein
Beim Lenken eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund ist der dafür erforderliche Führerschein mitzuführen. Zusätzliche Befähigungsnachweise werden zusätzlich benötigt für Fahrten des Militärs, im Rettungstransportwesen, für Gefahrgut- oder Schwertransporte, im Taxi- oder Mietwagengewerbe.
Das Nicht-Mitführen des Führerscheins ist in vielen Ländern eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Das Nicht-Besitzen der geeigneten Fahrerlaubnis kann strenger bestraft werden. Nicht-Besitzen kann darauf beruhen, nie die entsprechenden Prüfungen bestanden zu haben oder die Fahrerlaubnis entzogen bekommen zu haben. Führerscheine können wegen Verkehrs- oder auch anderen Delikten entzogen werden, wegen starker Alkoholisierung auch unmittelbar abgenommen und nach Ausnüchterung auch wieder ausgehändigt werden.
Zum Anmelden eines Kraftfahrzeugs auf seine Person ist es nicht nötig, einen Führerschein zu besitzen. Das Fahrzeug muss dann von einer anderen Person gelenkt werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Fahrzeug ohne Führerschein-Berechtigung lenkt (der Führerschein darf allerdings vergessen oder verloren sein), verstößt gegen Versicherungsbestimmungen, weshalb die Versicherung ihre Haftpflicht-Leistung vom Lenker zurückfordern oder bei einer Kasko-Versicherung leistungsfrei bleiben kann.
Internationaler Führerschein
Der Internationale Führerschein (auch: Zwischenstaatlicher Führerschein) ist ein zeitlich befristetes und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird allerdings nur noch relativ selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig.[7]
Siehe auch
- Kategorie:Führerschein - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Führerschein - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Führerschein (EU-Recht) - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Mofa-Prüfbescheinigung - Artikel in der deutschen Wikipedia
Weblinks



Einzelnachweise und Anmerkungen
- Hochspringen ↑ [1] Straßenverkehrsgesetz § 2 Absatz 1
- Hochspringen ↑ § 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung, Abruf am 14. April 2019
- ↑ Hochspringen nach: 3,0 3,1 Anm.: In den österreichischen Rechtsmaterialien, selbst auch innerhalb eines einzelnen Gesetzes, kommt sowohl Lenkerberechtigung (Abfragelink im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS)) als auch Lenkberechtigung (Abfragelink) vor.
- Hochspringen ↑ gazoline.com: Serpollet, à tout vapeur
- Hochspringen ↑ Führerscheine in Europa Geschichte des Führerscheins.
- Hochspringen ↑ Richtlinie 2006/126/EG (Führerscheinrichtlinie).
- Hochspringen ↑ Kurzinfo zum Internationalen Führerschein
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