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Michael Muschalle

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Michael Muschalle geb. 1948, ist Autor und Philosoph. Er promovierte 1988 an der Universität Bielefeld mit einem Thema zur Erkenntnistheorie und Methodologie Rudolf Steiners[1] . Arbeitsschwerpunkte sind Fragen der anthroposophischen Methodologie, der Selbstbeobachtungspsychologie und der Erkenntnistheorie.

Muschalles Kritik an der Steiner-Interpretation Witzenmanns

Aufmerksamkeit unter Anthroposophen hat insbesondere auch Muschalles teils recht scharfe Kritik an Herbert Witzenmanns Steiner-Auffassung gefunden. Von der Berechtigtkeit der Vorwürfe Muschalles abgesehen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann (s.a. Lit: Ralf Sonnenberg, vgl. auch Intuition#Der Intuitionsbegriff der 'Philosophie der Freiheit'), bezeugt dies einmal mehr die außerordentliche Schwierigkeit, die erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Grundlagen der Anthroposophie in einem philosophisch strengen Sinne zu verstehen.

"Es kommt vieles an Missverständnissen und Unklarheiten bei Witzenmann zusammen, und in dieses Dickicht an Irrtümern, Willkürinterpretationen und Versäumnissen werden wir hier auch kein abschliessendes Licht werfen können. Nur folgendes noch dazu, weil es einen besonders plastischen Eindruck der Dimension und Konsequenzen solcher Fehlurteile einerseits vermittelt, und andererseits auch der Folgen einer grundsätzlichen Vermeidung von psychologischer Rezeption. Zu Witzenmanns zahlreichen Missweisungen gehört auch, was er über die Nicht-Erinnerbarkeit von Begriffen sagt, und darüber, dass sie nicht erinnert, sondern nur nur vollzogen werden könnten (etwa Goethes universalästhetischer Impuls, im Kapitel 12, Das Entgegenwärtigungsgesetz. Unerinnerbarkeit allgemeiner Begriffe, S. 366 ff und öfter auch in anderen Publikationen Witzenmanns). Ein wissenschaftsfernes denkpsychologisches Konstrukt, das in seiner Wirklichkeitsfremdheit und Tatsachenignoranz kaum noch zu überbieten ist. Auch mit Steinerschen Ansichten beim besten Willen nicht zur Deckung zu bringen, und mit denen der Denkpsychologie schon gar nicht. Von Witzenmann aber sogar ausdrücklich in den Rang von allgemeingültigen Gesetzen erhoben. Und von seinen Anhängern seit annähernd drei Jahrzehnten gebetsmühlenhaft in Umlauf gehalten, - vor wenigen Jahren erst wieder von Ralf Sonnenberg in der Zeitschrift Die Drei, Heft 2, 2008, S. 58 -, ohne dass einer dieser Anhänger sich jemals veranlasst gesehen hätte, einmal prüfend nachzuschauen, welcher Art von eingehender und subtiler Forschung zum Steinerschen Frühwerk (Sonnenberg, a.a.O., S. 59) Witzenmanns diesbezügliche Wahrheiten eigentlich ihr Dasein verdanken. Und was sie mit Steiners Philosophie überhaupt zu tun haben? - Bei näherem Hinsehen nämlich kaum etwas! So wenig, wie sie auf irgend einer Form von seriöser Steinerforschung basieren."[2]

Richtig ist, daß Witzenmann auf dem Gebiet des reinen Denkens und der seelischen Beobachtung in der Detailiertheit und Ausführlichkeit der Untersuchung, was sich der seelischen Beobachtung zeigt, über Steiner hinausgeht. Das Ziel ist jedoch nicht, im einzelnen zu beweisen oder zu widerlegen, was jeweils im logisch-abstrakten Sinne richtig oder falsch ist, sondern im übenden Vollzug, im Anschluß an die Gedanken der 'Philosophie der Freiheit', zu eigenen Geisterfahrungen zu kommen.

Witzenmanns Vorgehen ist ein phänomenologisches, nicht ein logisch-abstrakt deduktives Denken. Wie schon Steiner seine 'Philosophie der Freiheit' (auch) dahingehend verstanden hatte, daß ihr übender Nachvollzug dem Schüler das bewußte Betreten der geistigen Welt ermöglichen kann, so versteht auch Witzenmann sein Werk hauptsächlich unter diesem Aspekt: Der übende Nachvollzug seiner Gedanken, und das heißt insbesondere der Wahrnehmung der Gedanken, d.i. seelisches Beobachten, führt den Schüler in die geistige Welt hinein. Die Erfahrung des Geistes läßt sich nicht abstrakt schlußfolgernd, ausgehend von "erkenntnistheoretisch" gesicherten Grundwahrheiten, gewinnen.

Auch das von Muschalle im Zitat genannte "Entgegenwärtigungsgesetz", die Nichterinnerbarkeit von Begriffen (gemeint sind nicht Vorstellungen, sondern die Universalien ante rem), ist eines, das nicht logisch-abstrakt verstanden werden soll, sondern im Erlebnis seiner Wahrheit. Die Schwierigkeit besteht nicht darin, genügend logische Schärfe aufzubringen, sondern seelisch beobachtend in das Gebiet vorzudringen, wo sich beobachten läßt, ob Witzenmann oder Muschalle in der fraglichen Sache recht hat.

"12. Das Entgegenwärtigungsgesetz.
Unerinnerbarkeit allgemeiner Begriffe

Gehen wir, um der zu bewältigenden Problemlage völlig bewußt zu Werden, zu den weiteren Fällen der oben angeführten Beispielfolge über.

Fall d betrifft das Erinnern des Satzes: >>Das Ganze ist größer als jeder seiner Teile<<. Die Erinnerungssituation ist hier insofern von jener des Falles a verschieden (Erinnern des Ausschnittes eines Landschaftsbildes), als in diese Verbindung allgemeiner Begriffe keine außerbegrifflichen (wahrnehmlichen) Elemente eingehen. Diese Verschiedenheit gibt Anlaß, nochmals auf die Gebilde gestaltende Struktur zurückzublicken. Ihre wahrnehmlichen Elemente scheinen mir ebenso unmittelbar wie auch mittelbar (nach vollzogenem Strukturaufbau) zugänglich zu sein, da sie mir als solche ohne mein Zutun verfügbar, also nicht von einer vorausgehenden, unbeobachtbaren Tätigkeit abhängig sind. Das Bewußtwerden reiner Begriffe und ihrer Zusammenhänge muß dagegen insofern als fragwürdig erscheinen, als hier nichts vorliegt, das ohne meine vorausgehende, als solche nicht beobachtbare Beteiligung für mich erfaßbar sein könnte und daher auch nicht mittelbar intendierbar zu sein scheint.

Diese Gegenüberstellung dient, gerade weil sie das vorliegende Problem verschärft, der Klärung der Problemlage. Denn auch das Rein-Wahrnehmliche ist für meine Beobachtung nur durch deren eigene Beteiligung gegeben. Der Beobachtungsakt unterliegt aber dem Entgegenwärtigungsgesetz, das für alles Hervorgebrachte gilt und ihn in die Erinnerungsproblematik einbezieht: er kann nicht vor seinem Vorhandensein Ziel eines Beobachtens werden. Das gleiche gilt für die aufgebaute gegenständliche Struktur, die ja erst durch meine aktive Hinzufügung strukturbildender Begriffe zum korrelativen Wahrgenommenen entsteht. Aber auch für das Rein-Wahrnehmliche selbst gilt das Entgegenwärtigungsgesetz insofern, als es, wie sich bereits gezeigt hat, nur durch eine begriffliche Vordeutung hindurch (die allerdings der wahrnehmlich bestätigenden Entgegennahme bedürftig ist) wahrgenommen werden kann. Es erscheint dann als das den Begriff Festhaltende und zugleich als das sich ins Unbegriffliche Entziehende. Infolge der Allgemeingültigkeit des Entgegenwärtigungsgesetzes muß also auch hier der Bedeutung der Erinnerungsproblematik, deren Lösung diese Untersuchung verfolgt, Rechnung getragen werden.

Bei Fall d scheint aber Erinnerung überhaupt unmöglich zu sein, weil einerseits Erinnerung Repräsentation (Begriffsindividualisierung) ist, die bei allgemeinen Begriffen nicht vorliegt, anderseits ein Zusammenhang allgemeiner Begriffe, sofern er überhaupt auttritt, eben deshalb, weil ich seiner nur im Vollziehen inne werden kann, stets auch in sich als ein vollzogener eintritt, sich also nicht auf ein vorausgehendes Vollziehen bezieht: Ich Werde seiner nicht auf Grund eines Vollziehens, sondern im Vollziehen inne. Erinnert werden können nur die Verbalvorstellungen, welche die Begriffe repräsentieren. Wenn ich dennoch vermeine, ein sicheres Wissen darüber zu besitzen, den gleichen begrifflichen Inhalt schon einmal vollzogen zu haben, betrifft dieses Erinnern das Vollziehen und die dieses begleitenden Umstände, nicht aber die begrifflichen Inhalte selbst, die, sofern sie überhaupt auftreten, stets nur als solche, also als ein Vollziehen, nicht als durch Erinnern vertretene autreten. Begriffe werden nicht erinnert, sondern immer nur vollzogen, sie sind unerinnerbar. Indessen scheint es, daß diese Inhalte auch als nur vollziehbare vor dem Beobachten vollzogen werden müssen und scheinen diese daher erinnerungsfähig und erinnerungsbedürftig zu sein. Damit tritt aber die Frage, wie Erinnerung überhaupt und in diesem besonderen Fall möglich sein könne, mit erneuter Dringlichkeit auf. Sie nimmt in Fall d die besondere Form an: wie kann ich überhaupt davon wissen, ein Gedachtes schon einmal gedacht zu haben, wenn ich es beim Versuch, es zu erinnern, stets inhaltgleich neu vollziehe?" (Witzenmann, Goethes universalästhetischer Impuls, S. 366ff.[3])

Daneben, nicht weniger wichtig, stehen natürlich die Aufgaben der Interpretation des Steinerschen Frühwerks und der erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen (erkenntniswissenschaftlichen) Grundlegung der Anthroposophie. Die gegenseitige Kritik, Überprüfung, und ggf. der Nachweis von Denk- oder Beobachtungsfehlern, ist da das einzige Mittel zum Fortschritt.

Muschalle stützt sich in seiner Argumentation gegen Witzenmann, so auch in dem oben angegebenen Zitat, mit auf die sog. Denkpsychologie, bzw. deren Forschungsresultate. Die Denkpsychologie ist eine Forschungssparte der Psychologie, die von der Würzburger Schule (Oswald Külpe, Karl Bühler u.a.) her kommt. Das methodische Vorgehen Karl Bühlers war ein introspektives.

"Von der anderen Seite gesehen kann die Unanschaulichkeit des wirkenden Denkwillens auch dazu verführen, ihn überhaupt vollkommen zu verkennen und zu übersehen und stattdessen zu meinen, gegenwärtige Denkakte seien der bewußten Erfahrung gar nicht zugänglich - letzteres eine fast durchgängige Auffassung von Psychologen und Philosophen seiner Zeit, wie Bühler eingangs seiner Untersuchung berichtet. Das würde eine mögliche Erklärung dafür abgeben, warum beispielsweise Herbert Witzenmann mit der Frage der Erfahrungsgegebenheit von gegenwärtigen Denkakten nie zurecht gekommen ist. Die Empirie schien ihm ja zu bestätigen, daß diese Erfahrung nicht vorhanden war. Und sie bestätigte ihn scheinbar auch in dem Glauben mit seiner (Fehl)Deutung von der Unbeobachtbarkeit des gegenwärtigen Denkens aus dem dritten Kapitel der Philosophie der Freiheit richtig zu liegen. Ein Blick in die Untersuchungen Bühlers hätte da unter Umständen als Korrektiv hilfreich sein können."[4]

Werke (Auswahl)

  • Studien zur Anthroposophie Bd. 1: Beobachtung des Denkens bei Rudolf Steiner, Books on Demand, ISBN 3833492287, (Buchbesprechung (veröffentlicht in "Das Goetheanum" Nr. 10, 2008 "Das Denken erfahren - beobachten") :[4])
  • Studien zur Anthroposophie Bd. 2: Studien zur Erkenntnistheorie und Freiheitsphilosophie Rudolf Steiners, Books on Demand, 2007, ISBN 3837012905
  • Zum Wirklichkeitsbegriff Rudolf Steiners, in: Jahrbuch für anthroposophische Kritik, 1998, S. 94 - 117
  • Zur Unbewußtheit des aktuellen Denkens. Abwege der Steiner-Interpretation: Kirn, Witzenmann, Teichmann, in: Jahrbuch für anthroposophische Kritik, 2000, S. 34 - 112
  • Ausnahmezustand und Spaltung der Persönlichkeit. Untersuchungen zur Beobachtungsaporie im dritten Kapitel der 'Philosophie der Freiheit', in: Jahrbuch für anthroposophische Kritik, 1999, S. 56 - 157
  • Sergej O. Prokofieff und die 'Philosophie der Freiheit', in: Jahrbuch für anthroposophische Kritik, 2003, S. 158 - 170

Literatur

  • Ralf Sonnenberg: Erfahrung und Beobachtung. Michael Muschalles Auseinandersetzung mit Herbert Witzenmann und die Frage nach der Erfahrbarkeit des Denkens, in: Die Drei, 2008, Heft 2, S. 56f., Rubrik: Forum Anthroposophie

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Michael Muschalle: Das Denken und seine Beobachtung. Untersuchungen zur Beziehung zwischen Epistemologie und Methodologie in der Philosophie Rudolf Steiners. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades an der Fakultät Geschichte und Philosophie, Abtl. Philosophie der Universität Bielefeld. Bielefeld im Januar 1988. (Überarbeitete Fassung 2002 online abrufbar: [1])
  2. Michael Muschalle: Bildende Kräfte und Steiners Philosophie der Freiheit. Kritische Betrachtung zu Hartmut Traubs Buch 'Philosophie und Anthroposophie', Stuttgart 2011 (Stand 16. 05. 2015) (PDF: [2]), Seite 197f.
  3. Es handelt sich im Kapitel "Methodische Konsequenzen der Goetheschen Metamorphosenidee. Die erkenntniswissenschaftliche Fundamentalbedeutung der Erinnerungskunde", und dann im Unterkapitel "IV. Erkenntniswissenschaftliche Untersuchung der Erinnerung, ihrer Entstehung und Bedeutung", dort um den Abschnitt "12."
  4. Muschalle: Einige Bemerkungen zu Walter Johannes Stein, Karl Bühler und zur Frage der Erinnerbarkeit von Werdeprozessen des Denkens." (Stand 12. 05. 12) [3]