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Der Souverän im Rechtsleben: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Souverän im Rechtsleben ist immer das Vold, als die eigentliche Rechtsgemeinschaft eines verfassungsmäßig konstituierten Staates.
  
 
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2021, 15:31 Uhr

Der Souverän im Rechtsleben ist immer das Vold, als die eigentliche Rechtsgemeinschaft eines verfassungsmäßig konstituierten Staates.