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Viertes Konzil von Konstantinopel: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Wikipedia:879|879]] gab es ein weiteres Konzil in Konstantinopel, wo Photius wieder voll rehabilitiert wurde - unter Zustimmung von Papst [[Wikipedia:Johannes VIII. (Papst)|Johannes VIII.]]. An diesem Konzil gab es auch einen Kompromiss bezüglich päpstlichem Jurisdiktionsprimat: Die Jurisdiktion des Papstes wurde für den Westen voll anerkannt, für den Osten das Ehrenprimat des Bischofs von Rom, aber ohne Jurisdiktion über andere Patriarchate. | [[Wikipedia:879|879]] gab es ein weiteres Konzil in Konstantinopel, wo Photius wieder voll rehabilitiert wurde - unter Zustimmung von Papst [[Wikipedia:Johannes VIII. (Papst)|Johannes VIII.]]. An diesem Konzil gab es auch einen Kompromiss bezüglich päpstlichem Jurisdiktionsprimat: Die Jurisdiktion des Papstes wurde für den Westen voll anerkannt, für den Osten das Ehrenprimat des Bischofs von Rom, aber ohne Jurisdiktion über andere Patriarchate. | ||
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Version vom 1. Oktober 2009, 06:40 Uhr
Das vierte Konzil von Konstantinopel von 869-870, für die katholische Kirche das achte ökumenische Konzil, wird nur von der katholischen Kirche anerkannt, von der orthodoxen Kirche aber abgelehnt.
Es ging dabei um den Streit zwischen dem byzantinischen Patriarchen Photius I. und dem Papst Nikolaus I.. Das Konzil, an dem nur sehr wenige Bischöfe teilnahmen, exkommunizierte und verbannte Photius.
Die von Photius vertretene Zwei-Seelen-Lehre, gemäß der dem Menschen eine höhere, unsterbliche Geist-Seele und eine irdische, vergängliche Seele eigen sind, wurde mit dem Bannfluch belegt:
- „Während das Alte und das Neue Testament lehren, der Mensch habe nur eine denkfähige und vernünftige Seele (unam animam rationabilem et intellectualem) und alle gottesgelehrten Väter und Lehrer der Kirche eben diese Meinung bekräftigen, sind einige, auf die Erfindungen der Bösen eingehend, zu solcher Frevelhaftigkeit herabgesunken, unverschämterweise den Lehrsatz vorzutragen, er habe zwei Seelen (duas eum habere animas); weiterhin versuchen sie, in gewissen unvernünftigen Bemühungen mit Gelehrsamkeit, welche sich als töricht erwiesen hat, ihre eigene Häresie zu bekräftigen. Daher beeilt sich diese heilige und universelle Synode, diese nichtsnutzige Meinung, die da keimen will wie das übelste Unkraut, auszureißen, und indem sie in der Hand die Wurfschaufel der Wahrheit trägt und die ganze Spreu einem unauslöschlichem Feuer übergeben und die Tenne Christi rein machen will, verflucht sie die Urheber und Vertreter dieser Gottlosigkeit und alle, die in diesen Dingen Ähnliches gelten lassen, mit lauter Stimme. Sie bestimmt und gibt bekannt, daß hinfort niemand in irgendwelcher Weise die Grundsätze der Urheber dieser Gottlosigkeit besitzen und aufbewahren dürfe. Wenn aber einer sich herausnehmen sollte, im Gegensatz zu dieser heiligen und großen Synode zu handeln, so sei er verflucht und ausgeschlossen vom Glauben und Kult der Christen.“
879 gab es ein weiteres Konzil in Konstantinopel, wo Photius wieder voll rehabilitiert wurde - unter Zustimmung von Papst Johannes VIII.. An diesem Konzil gab es auch einen Kompromiss bezüglich päpstlichem Jurisdiktionsprimat: Die Jurisdiktion des Papstes wurde für den Westen voll anerkannt, für den Osten das Ehrenprimat des Bischofs von Rom, aber ohne Jurisdiktion über andere Patriarchate.
Das 879er-Konzil wird von einigen Vertretern der östlich-orthodoxen Kirche ihrerseits als achtes ökumenisches Konzil gezählt. Von der katholischen Kirche wurde es 200 Jahre lang akzeptiert, seit Gregor VII. wird es jedoch abgelehnt.
Beide Konzilien haben jedoch die Dogmen des zweiten Konzils von Nicäa voll akzeptiert und dieses Konzil als siebtes ökumenisches Konzil gezählt.
Siehe auch:
Weblinks
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