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Veranstaltung
Eine Veranstaltung (in der Schweiz synonym auch als Anlass bezeichnet) ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Dieses Ereignis hat ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung. Die Organisation des Ereignisses liegt in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Pflichten eines Veranstalters
Die Pflichten eines Veranstalters ergeben sich aus § 38 MVStättVO, aus den geltenden Gesetzen für Sicherheit und Ordnung und aus den Auflagen der Behörden. Zu den grundlegenden Pflichten gehören:
- Einhaltung der Vorschriften
- Schaffung von Sicherheit für Akteure und Besucher
- Bestimmung eines Veranstaltungsleiters
- Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den Behörden
- Aufstellung aller notwendigen und geforderten Konzepte
- die Verkehrssicherungspflicht
- Einrichtung einer Brandsicherheitswache und Information an und Bereitstellung eines Sanitätswachdienstes ab 5.000 Besuchern
- Einweisung des Personals[1]
Phasen einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung besteht aus mehreren Phasen. An jeder sind unterschiedliche Akteure beteiligt.
Ideenphase
In der ersten Phase wird die Idee für eine Veranstaltung umrissen und verfeinert. Dazu gehören Vorgespräche mit Partnern, die die Durchführung unterstützen, die Information über benötigte Unterlagen und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Planungsphase
Die Planungsphase beinhaltet die Abstimmung mit den Behörden. Das Ziel ist es, eine fertige Erlaubnis, eine Festsetzung oder einen Bescheid zu erhalten. Je nach Veranstaltung können weitere Konzepte erforderlich und von den Ämtern angefordert werden.
Umsetzungsphase
Ist das behördliche Verfahren abgeschlossen, kann die Umsetzung beginnen. Die Verträge mit den Dienstleistern müssen geschlossen und Personal muss akquiriert werden, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Auch die Auflagen müssen erfüllt werden. In dieser Phase kann es immer wieder Gespräche mit den beteiligten Akteuren geben.
Durchführungsphase
Die Phase der Durchführung umfasst den Aufbau, die Veranstaltung selbst und den Abbau. Das behördliche Verfahren umfasst ggf. eine Freigabe und eine Abnahme bei Schluss der Veranstaltung.
Nachbereitungsphase
In der Nachbereitungsphase wird die Veranstaltung ausgewertet. Dies umfasst die Kommunikation, die Auswertung der Besucherzahl und negative wie positive Effekte. Das Ziel sind Verbesserungsmöglichkeiten für die nächste Durchführung.[1]
Veranstaltungsziele
Veranstaltungen haben unterschiedliche Ziele, aus denen sich das „Veranstaltungsdesign“ und die Veranstaltungsform ableitet. Das Veranstaltungsdesign wird dabei bestimmt von Didaktik, Methodik, Kommunikationsform, Ablauf, Veranstaltungsort und Veranstaltungsstätte, z. B. durch die Verfügbarkeit der Räume oder der Technik, und ist Grundlage für die Veranstaltungsform.
Veranstaltungen lassen sich in fünf Kernziele unterteilen:
- Entscheiden
- Information (Informationsvermittlung und Wissenstransfer)
- Innovation (etwas Neues soll erarbeitet werden)
- Motivation (Emotionsvermittlung, Teilnehmer erfahren oder erlernen ein bestimmtes, eventuell gemeinsames, Ziel)
- Verkaufen (Verkaufsförderung)
Veranstaltungsformen
Event (engl.)
Den Begriff „Event“ kann man definieren als ein Zusammenkommen / Zusammensein zum gemeinsamen Erleben von Freude oder Zusammengehörigkeit. Ein Event kann organisiert werden von Einzelpersonen, Personengruppen, Vereinen, gewerblichen Anbietern (Eventagentur) oder anderen Institutionen.
- Andere Begriffe: Powwow, Party, Gala, Schauspiel, Stadtfest, Technoparade, Kirmes (Kirchweih, Zeltkirmes, Jahrmarkt, Volksfest), Zirkus, Geburtstag, Hochzeitsfeier, Demonstration, Filmvorführung, Flugschau, Freiluftkonzert, Gottesdienst, Jubiläum, Kinderfest, Konzert, Parade (Defilee, Militärparade), Festival, Benefiz- oder Wohltätigkeitsveranstaltung
- Beispiele: Loveparade, Oktoberfest, Goldene Hochzeit, Incentive (Event, mit dem ein Arbeitgeber Mitarbeiter belohnen möchte)
- Siehe auch: Eventmarketing, Verkaufsförderung
Messe und Ausstellung
Der Schwerpunkt stellt die Präsentation von Produkten und der damit verbundenen Verkaufsförderung dar.[2]
Bei einer Messe oder einer Ausstellung handelt es sich um eine Präsentation von Produkten und Dienstleistungen. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Bei einer Messe handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung ausschließlich für Fachbesucher, während die Ausstellung für das normale Publikum freigegeben ist.[3]
- Andere Begriffe: Fair, Publikumsmesse, Fachmesse
- Beispiele: CeBIT, IFA, IAA
- Siehe auch: AUMA, FKM, Liste der größten deutschen Messeveranstaltungen
Tagung und Kongress
Schwerpunkt ist die Vermittlung und Diskussion von Informationen.[4]
Bei einer Tagung oder einem Kongress handelt es sich um eine Zusammenkunft von Personen, die in einem speziellen Themenbereich arbeiten. Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Bei einem Kongress handelt es sich jedoch um eine mehrtägige Veranstaltung, während die Tagung namentlich eintägig ist.
- Andere Begriffe: Konferenz (wissenschaftlich, wirtschaftlich oder politisch), Symposium, Convention, Seminar, Unterricht, Workshop, Sitzung (Besprechung, Verhandlung)
- Beispiele: Parteitag, Volkshochschule
- Siehe auch: MICE, Geschäftstourismus, BarCamp
Großveranstaltung
Eine Großveranstaltung ist eine besondere Form der Veranstaltung. Nach den Leitlinien von Ministerien liegt sie vor, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Es gibt jedoch keine einheitliche Definition. Ist das geplante Ereignis eine Großveranstaltung, werden besondere Anforderungen an den Veranstalter gestellt. So sind bereits in der Planung mehr Partner einzubinden und die Behörden verlangen, dass für einzelne relevante Abläufe Konzepte erstellt werden.[5]
Beteiligte
Neben dem Veranstalter als Organisator sind weitere Partner an dem Prozess bereits in der Planungsphase einzubinden. Wichtig ist, dass die Kompetenzen aller Beteiligten klar geregelt sind und die Kommunikation laufend stattfindet.
Partner | Umfang | Grundlage der Zusammenarbeit |
---|---|---|
Genehmigungsbehörde | Erlaubnis, Ausnahmegenehmigungen | Gesetz |
Ordnungsamt | Erlaubnis, Kontrolle vor Ort | Gesetz |
Umweltamt | Ausnahmegenehmigung (Lärm, umweltrelevante Aspekte), Kontrolle vor Ort | Gesetz |
Polizei | Gewährleistung der Sicherheit für den Veranstalter, Besucher und Mitwirkende | Gesetz |
Feuerwehr | Information, vor Ort bei Gefahrenlagen | Gesetz |
Brandschutzdienststelle | Beratung | Gesetz |
Luftfahrtbehörde | Erlaubnis bei der Nutzung des Luftraums | Gesetz |
Verkehrsbetriebe | Planung ggf. zusätzlicher Fahrten | Gesetz, ggf. weitere Verträge für Zusatzleistungen |
Müllentsorgung | Information | Gesetz (öffentliche Müllentsorgung), Verträge (private Müllentsorgung) |
Sicherheitsordnungsdienst | Bereitstellung von Security auf dem Gelände, Lenkung des Besucherstroms, Präsenz | privat-rechtlicher Vertrag |
Sanitätswachdienst | Versorgung von Besuchern bei Verletzungen oder witterungsbedingten Erscheinungen | Vorschrift per Gesetz, ggf. zusätzlich als Auflage, Abschluss mit dem Träger als privat-rechtlicher Vertrag |
Berlin
Im Innenstadtbereich von Berlin gilt eine Bannmeile. Dadurch sind weitere Behörden ergänzend einzubeziehen:
- der Präsident des Deutschen Bundestages
- der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
- die Polizei beim Deutschen Bundestag
- die Direktion Berlin der Bundespolizei
Konzepte
Auf Antrag der Genehmigungsbehörde können verschiedene Konzepte notwendig werden. Einzelne Konzepte können gesondert oder als Anlage zum Sicherheitskonzept erforderlich werden.
Konzept | Umfang |
---|---|
Sicherheitskonzept |
|
Brandschutzkonzept | Vorbeugung von Bränden, Kommunikation im Fall eines Ereignisses |
Sanitätsdienstkonzept | Personal, Berechnung nach Erfahrung, dem Maurer-Schema, dem Kölner Algorithmus oder dem Berliner Modell |
Ordnungsdienstkonzept | Einweisung des Personals des Sicherheitsordnungsdienstes |
Bühnenkonzept | Ablaufplan |
Verkehrskonzept | Regelung des Verkehrs, eingesetztes Personal |
Kommunikationskonzept | Organisation der Kommunikation, Durchsagen für versch. Situationen |
Räumungskonzept | Organisation der Räumung bei Notfalllagen oder Unwetter |
Alarmierungskonzept | Information über berechtigte Personen bei einem Alarm |
Weitere Unterlagen
Lageplan inkl. Skizze | Übersicht über den Innen- und Außenbereich |
Verkehrszeichenplan | Übersicht über die Verkehrslenkung durch Halteverbote |
Versicherungsbestätigung | unterschriebenes Dokument eines Versicherers |
Projekt BaSiGo
Das Projekt BaSiGo wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. In diesem Projekt stellten Autoren mit langjähriger Erfahrung Informationen zur Planung und Durchführung von Großveranstaltungen zusammen. Ein Schwerpunkt ist das Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen.[6]
Mischformen und Kombinationen
- Corporate Meeting: Häufig eine Mischung aus Tagung und Incentive
- Messebegleitender Kongress: Ein Kongress, der eine Messe begleitet.
- Kongressmesse: eine Messe, die einen Kongress begleitet.
- Sonderschauen: Spezielle Messen zu einem Thema im Rahmen einer größeren Messe.
Möglichkeiten der Versicherung
Veranstaltungen können auf vielfältige Weise gegen Risiken abgesichert werden. Dazu gehören die:
- Haftpflichtversicherung für Veranstalter
- Elektronikversicherung
- Ausrüstungsversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Bargeldversicherung
- Sachversicherung bzw. Kompositversicherung
- Betriebsschließungsversicherung
- Weather-Protect
- Maschinenbruchversicherung
Die Versicherungen können kurzfristig für den Veranstaltungszeitraum abgeschlossen werden.[7]
Andere Begriffverwendungen
An Hochschulen werden Vorlesungen, Seminare, Praktika, „Workshops“ (Arbeitskreise) und ähnliche Lehrangebote als Veranstaltungen für Studierende bezeichnet.
In der Werbewirtschaft wird im sogenannten „Marketing-Slang“ für eine Veranstaltung außerhalb einer Ausbildungsstätte zumeist das englische Wort „Event“ verwendet.
Berufe
In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Ausbildung und des Studiums. Für die Veranstaltungsbranche sind der/die Veranstaltungskaufmann/-frau, der/die Kaufmännische/r Assistent/in oder der/die Wirtschaftsassistent/in einschlägig.[8]
Daneben wird ein Fernlehrgang mit IHK-Zertifikat „Eventmanagement“ angeboten. Für das Thema Sicherheit gibt es diverse akademische Studiengänge, zum Beispiel Sicherheitsmanagement.[9]
Gesetzliche Bestimmungen
Deutschland
Auf Antrag des Veranstalters können bestimmte Veranstaltungen festgesetzt werden. Dazu zählen Messen, Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste. Dies geschieht auf Grundlage der Gewerbeordnung und des Marktrechts. Dazu müssen Unterlagen wie eine Beschreibung der Veranstaltung inkl. Skizze, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Antragsteller erhält auf Grundlage eines Bescheides Marktprivilegien. Finden Großveranstaltungen auch im Außenbereich statt, muss die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland genehmigt werden.
Für die Planung und Durchführung einer Veranstaltung sind mehrere Gesetze relevant. Dazu zählen:
- die Muster-Versammlungsstättenverordnung
- die Gewerbeordnung
- die Ordnungsgesetze der Länder
- die Jugendschutz- und Arbeitsschutzgesetze der Länder
- die BewachV
- die StVO
- das StrWG
- das BauGB
- die Feuerschutzgesetze der Bundesländer
- die Gesetze der Bundesländer über die Feuerwehr
- das BImSchG
- das VwVfG
- das Sprengstoffgesetz für das Abbrennen von Feuerwerk
- die Trinkwasserverordnung
- die Richtlinie für Fliegende Bauten (FlBauR)
Österreich
In Österreich werden alle Gesetze, die bei der Abhaltung einer Veranstaltung zu beachten sind, in den jeweiligen Veranstaltungsgesetzen der Länder geregelt. Diese sind im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich dokumentiert. Das jeweilige Veranstaltungsgesetz ist Landessache und variiert somit in den neun Bundesländern Österreichs.
Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft
Veranstalter können sich im Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft organisieren. Er vertritt seit 1985 die Interessen seiner Mitglieder und trägt den aktuellen Namen seit 2010. Er bietet die Möglichkeit des fachlichen Austauschs, der Vertretung der Interessen im Parlament und stellt eine Jobbörse zur Verfügung.[10]
Siehe auch
- Kategorie:Veranstaltung - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Veranstaltung - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Teilnahme - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Lehrveranstaltung - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Veranstaltungstechnik - Artikel in der deutschen Wikipedia
- Versammlungsstättenverordnung - Artikel in der deutschen Wikipedia
Weblinks


Einzelnachweise
- ↑ Hochspringen nach: 1,0 1,1 1,2 Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen - abgerufen am 11. Oktober 2018
- Hochspringen ↑ Ausstellertipps
- Hochspringen ↑ Text der Gewerbeordnung
- Hochspringen ↑ Unterschied zwischen Barcamp, Kongress, Seminar und Workshop – Sprechblase
- Hochspringen ↑ Übersicht Definitionen Großveranstaltung – abgerufen am 14. August 2018
- Hochspringen ↑ Projekt Basigo im Netz - abgerufen am 14. August 2018
- Hochspringen ↑ Basigo-Guide - abgerufen am 10. April 2019
- Hochspringen ↑ Berufe im Netz - abgerufen am 14. August 2018
- Hochspringen ↑ Master Sicherheitsmanagement - abgerufen am 14. August 2018
- Hochspringen ↑ Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft im Web – abgerufen am 11. Oktober 2018
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