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Evidenz
Evidenz (von lat. evidentia, von ex „aus“ und videre „sehen“ - „das Herausscheinende“) beruht auf der im Evidenz-Erlebnis durch Intuition gegebenen unmittelbaren Gewissheit des anschaulich Eingesehenen oder notwendig zu Denkenden, ohne dass dazu irgend eine besondere methodische Vermittlung nötig wäre.
Bei der Rezeption der durch Rudolf Steiner gegebenen Erkenntnisse der Anthroposophie kommt dem unmittelbaren persönlichen Evidenz-Erleben ein besonders hoher Rang zu.
Ein zu führender Beweis kann auch aufgrund eigener intuitiver Einsicht als sogenannter Evidenzbeweis geführt werden. Diese Art des Beweises nutzte vor allem Platon.
Die Evidenz (vom lat. evidentia → ,die Ersichtlichkeit‘) bezeichnet dabei das dem Augenschein nach unbezweifelbar Erkennbare, bzw. die durch unmittelbare, mit besonderem Wahrheitsanspruch auftretende vollständige Einsicht. Sie ist intuitiv und nicht diskursiv.
Siehe auch
- Evidenztheorie der Wahrheit
- Wahrheitskriterium
- Evidenz - Artikel in der deutschen Wikipedia
Weblinks
- Thomas Blume: „Evidenz“ - Artikel im UTB-Online-Wörterbuch Philosophie
- Thomas Blume: „Intuition“ - Artikel im UTB-Online-Wörterbuch Philosophie