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Erwachsenenalter

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Gaspare Traversi: Hiob, von seiner Frau verspottet, Ölgemälde aus dem 18. Jahrhundert. Hiob gilt als einer der bedeutendsten Alten des Alten Testaments.

Das Erwachsenenalter, ab dem der Mensch rechtlich als Erwachsener gilt, beginnt mit der Volljährigkeit, die mittlerweile in vielen Staaten auf das 18. Lebensjahr festgesetzt wurde. Entwicklungsgeschichtlich beginnt das Erwachsenenalter gegen Ende des dritten Lebensjahrsiebents, also ungefähr um das 21. Lebensjahr, heute verbreitet auch schon etwas früher um das 19. Lebensjahr, wenn das Ich als selbstständiges Wesensglied des Menschen geboren wird und die eigenständige Arbeit des Ich an der Empfindungsseele beginnt. Alle drei leiblichen Wesensglieder (Physischer Leib, Ätherleib, Astralleib) sind zu diesem Zeitpunkt ausgereift. Der Zeitraum von der späten Kindheit über die Pubertät bis hin zum erreichten Erwachsenenalter wird als Adoleszenz (lat. adolescere „heranwachsen“) bezeichnet. Tiere werden bereits ab der Geschlechtsreife als adult (von lat. adultus „erwachsen“) bezeichnet.

In den folgenden drei Lebensjahrsiebenten des frühen Erwachsenenalters reifen die drei seelischen Wesensglieder (Empfindungsseele, Verstandes- oder Gemütsseele, Bewusstseinsseele).

Ab dem 42. Lebensjahr werden in den nachfolgenden drei Jahrsiebenten des mittleren Erwachsenenalters die drei geistigen Wesensglieder ausgebildet (Geistselbst, Lebensgeist, Geistesmensch).

Alter

Die Entwicklung der Wesensglieder ist um das 63. Lebensjahr abgeschlossen und das höhere Erwachsenenalter - und damit das Alter im weitesten Sinn - beginnt. Als hohes Alter gilt gemeinhin die Lebensphase ab dem 80. Lebensjahr, die mit dem Tod endet.

Siehe auch